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Die Dokumente entsprechen der aktuellen Best Practice und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sind auch nicht im Sinne einer aus rechtlicher Sicht allgemeingültigen Empfehlung oder Leitlinie zu verstehen, sondern soll Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Anwendung der BIM Methode unterstützen. Die Use Cases müssen den jeweiligen spezifischen Projektanforderungen angepasst werden. Die hier aufgeführten Beispiele erheben keinen Anspruch an Vollständigkeit. Informationen beruhen auf Erkenntnissen aus der Praxis und sind dementsprechend als Best Practice und nicht allgemeingültig zu verstehen. Da wir uns in einer Phase befinden, in der Definitionen erst entstehen, kann der Herausgeber keine Gewährleistung für die Richtigkeit einzelner Inhalte übernehmen.
GIS-Daten sollen nicht nur gezeigt, sondern es soll darin auch gearbeitet und ausgewertet werden können. So ergeben sich im engeren Sinne der Betrachtung folgende Geschäftsprozesse.
Im weiteren Sinne ergeben sich durch diese drei Geschäftsprozesse verschiedene weitere, angegliederte Möglichkeiten, welche nicht verunmöglicht werden sollen aber nicht im Fokus des Prozesses stehen.
Für diese weiteren Möglichkeiten werden die Informationsbedürfnisse nicht im Detail erhoben. Ein Austausch mit andere Use Cases welche in diese Richtung gehen ist allerdings wünschenswert.
Schweizweiter Datensatz an amtlichen Gebäuden - diese sind…
Dies um diverse Folgeprozesse der Bevölkerung mit Berührungspunkten zu Bauwerken effizienter zu gestalten.